Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

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Frohe Kunde aus München: Sowohl der reguläre Ausleihbetrieb als auch Veranstaltungen oder Schulbesuche können ab dem 3. April (bis vorerst 30. April) ohne Auflagen durchgeführt werden. Für alle MitarbeiterInnen (auch mit Kundenkontakt) gelten dann natürlich ebenfalls keine Auflagen (z. B. 3G-Regel) mehr.   Seitens des bayerischen Kabinetts wird jedoch die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen, sowie ggf. freiwillige Hygienekonzepte (z.B. Besucherlenkung, Desinfektion, Lüften etc.) nachdrücklich empfohlen. Bitte sprechen Sie Ihr Vorgehen individuell mit dem Träger ab.   Hinweis: Die genauen Bestimmungen der 16. BayIfSMV müssen noch abgewartet werden. Denn die rechtliche Umsetzung der Ministerratsbeschlüsse erfolgt erst mit der Einführung der 16. BayIfSMV, die derzeit vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erarbeitet und zum 3. April 2022 in Kraft treten wird.

Informationen sowie Neuigkeiten zur Pandemie und der Gesetzeslage für Büchereien finden Sie stets aktuell auf der Seite unserer Landesfachstelle. Zudem können Sie hier Plakate für den Aushang in Ihrer Bücherei herunterladen.

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